AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Zweirad Gruber GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Warenkäufe in unserem
Fahrradfachhandel
1. Kaufpreis: Eigentumsvorbehalt bei Kaufpreisfinanzierung
1.1
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
1.2
Im Falle einer Kaufpreisfinanzierung behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises und aller etwaigen Nebenkosten das Eigentum an den von uns
gelieferten Waren vor. Sollten Sie eine Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig leisten,
können wir im Falle einer Kaufpreisfinanzierung bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen vom Vertrag mit lhnen zurücktreten.
2. Mängel, Garantien
2.1
Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsabschluss
oder bei Entgegennahme/Abnahme bekannt waren, sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Kunde hat sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten.
2.2
Bei neuen Sachen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört auch,
dass wir eine Leistung verweigern können, wenn uns der Kunde trotz einer
Anforderung unsererseits die beanstandete Ware nicht zur Überprüfung zur Verfügung
stellt. Wir entscheiden, ob wir im Rahmen der Nacherfüllung den Mangel durch eine
Nachbesserung oder eine Nachlieferung bzw. Neuherstellung beseitigen.
2.3
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend hiervon beträgt die
Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche und die Ausübung eines Rücktrittsrechts
wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt
nicht für Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben oder die eine Beschaffenheit der
Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben
2.4
Die in Auftragsbestätigungen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen
Angaben und Abbildungen stellen keine Garantien im Sinne der §§ 443, 444 BGB dar.
Garantieerklärungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie
von uns ausdrücklich als solche abgegeben werden oder in den Produktunterlagen als
solche bezeichnet werden.
3. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
3.1
Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und
auf deren Erfüllung durch uns Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen). Unsere Haftung
und die unserer Erfüllungsgehilfen ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen
und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.
3.2
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die
Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit
und vorsetzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.
4. Außergerichtliche Streitbeilegung
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht
teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.
Stand 05/2018
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERKSTATTLEISTUNGEN
der Zweirad Gruber GmbH
1. Anwendungsbereich
Unsere Werkstattbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs-
und sonstige Werkstattleistungen mit unseren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich
anerkannt haben.
2. Vertragsabschluss
2.1
Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme des
Auftrags durch uns zustande.
2.2
Wir behalten uns im Einzelfall vor, bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
3. Preise
3.1
Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Preisliste.
3.2
Bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellen wir
einen Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir bestmöglich, übernehmen aber keine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ergibt sich bei der Durchführung des
Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese
zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Wir werden bei einer erkennbar
werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich
darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu
kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.
4. Fertigstellungstermin
4.1
Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies mit dem Kunden
ausdrücklich vereinbart haben. Auch im Falle eines verbindlichen
Fertigstellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus
einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem
Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.
4.2
Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad oder den
sonstigen Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen bei uns abzuholen. Nach
Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen, die
von uns nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht
auf ihre Angemessenheit überprüft werden können. Nach Ablauf eines Jahres nach
Mitteilung der Fertigstellung sind wir berechtigt, das Fahrrad oder den sonstigen
Auftragsgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten, wenn der Kunde es
innerhalb dieser Zeit trotz mindestens dreimaliger Aufforderung nicht abgeholt hat. Den
nach Abzug unserer sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Kunden (insbesondere
auf Zahlung unserer Vergütung und der aufgelaufenen Lagerkosten) etwaig
verbleibenden Resterlös aus der Verwertung kehren wir an den Kunden aus, wenn er
dies verlangt.
4.3
Wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung des Fahrrads oder des sonstigen
Auftragsgegenstands nach Fertigstellung an den Kunden vereinbart, erfolgt diese
kostenpflichtig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten fur die
Anlieferung werden individuell auf Kundenanfrage ermittelt und vereinbart. Wir sind
nicht verpflichtet, dem Kunden eine Auslieferung anzubieten.
5. Zahlung
5.1
Unsere Rechnungsbetrage sind unmittelbar bei Abholung des Fahrrads bzw. bei
Auslieferung ohne Abzug in bar fällig. Sofern der Kunde trotz der
Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand
nicht binnen der in Ziffer 4.2 genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine
Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2
Wegen unserer Forderungen aus dem uns erteilten Auftrag steht uns – unbeschadet
des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB – ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen
zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher für den Kunden
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen oder
Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in
Zusammenhang stehen.
5.3
Soweit von uns eingebaute Zubehörteile oder Ersatzteile nicht wesentliche
Bestandteile des Auftragsgegenstands geworden sind, behalten wir uns das Eigentum
daran bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung der Rechnung vor.
Ausbauteile, die von uns gegen Austauschteile ersetzt wurden, werden unser
Eigentum.
6. Mängel, Schadensersatz
6.1
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an den von uns erbrachten Werkleistungen
verjähren in einem Jahr ab Abholung/Anlieferung des Fahrrads oder des sonstigen
Auftragsgegenstands Dies gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie übernommen haben. Außerdem gilt diese Verkürzung nicht, soweit
hinsichtlich des Mangels die gesetzlichen Regelungen Uber die Mangelgewährleistung
bei Kaufvertragen Anwendung finden.
6.2
Offensichtliche Mängel an den Leistungen oder den Ersatzteilen müssen vom Kunden
innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung/Abholung des Fahrrads oder des sonstigen
Auftragsgegenstands gerügt werden. Wir sind bei Vorliegen eines Mangels zunächst
zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt. sofern wir keine Garantie übernommen
oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Mangelbeseitigungsmaßnahmen
einschließlich des Einbaus von Austauschteilen erfolgen ausschließlich in Erfüllung der
Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Leistung. Unbeschadet sonstiger
Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die ursprüngliche Leistung entstehen
im Fall von etwaigen Mängeln der Mangelbeseitigungsmaßnahme selbst
(einschließlich Mängeln an den Austauschteilen) keine Gewährleistungsrechte
hinsichtlich dieser Mangelbeseitigungsmaßnahmen. Die Gewährleistungsfrist wird
insoweit nicht neu in Gang gesetzt.
6.3
Die vorstehenden Regelungen gelten grundsätzlich nicht für Schadensersatzansprüche
und Aufwendungsersatzanspruche des Kunden wegen Mängeln. Für diese gelten
vielmehr die Regelungen gemäß Ziffer 7.
7. Haftung
7.1
Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden oder Aufwendungen, die aufgrund von
einfacher Fahrlässigkeit (auch unserer Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Dies gilt
nicht fur Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns der
Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.
7.2
Wir haften nicht im Falle nicht vorhersehbarer Schäden und Aufwendungen, die durch
uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
7.3
Soweit bei einfacher Fahrlässigkeit der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 7.1 nicht
eingreift, ist unsere Haftung für sämtliche Schadensersatzansprüche und/oder
Aufwendungsersatzansprüche auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
und Aufwand begrenzt.
7.4
Die vorstehenden Haftungsausschlusse gelten nicht für die Haftung aus der
Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit und
vorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.
8. Außergerichtliche Streitbeilegung
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht
teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.
Stand: 05/2018